Die Grundlagen einer Flugunfalluntersuchung sind durch das Flugunfalluntersuchungsgesetz (FLUUG) geregelt. Unfälle und Störungen unterliegen einer Untersuchung durch die Bundesstelle für Unfalluntersuchung (BFU) mit dem ausschließlichen Zweck, nach Möglichkeit die Ursachen aufzuklären, mit dem Ziel, künftige Unfälle und Störungen zu verhüten. Diese Untersuchungen dienen nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Dieses bleibt Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass an Unfallstellen neben Vertretern der BFU auch ein Sachverständiger für die Staatsanwaltschaft tätig ist.
Das Büro von Luftfahrtservices Nord befindet sich in der Nähe der Landeshauptstadt Schwerin. Durch die Autobahnen A14, A20 & A24 ist eine schnelle Erreichbarkeit von Einsatzstellen auch in den benachbarten Bundesländern gewährleistet.
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